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AGB

Shima Rocks ist NICHT an Schulferien und Feiertage gebunden,
der Unterricht kann ganz normal stattfinden!





  1.  Auf die erste Stunde gibt es Rabatt. Sie beträgt 60 min.
      zu 20,- Euro und findet ganz unverbindlich, ohne Vertrag statt.
      Die Zahlung erfolgt am selben Tag zu Unterrichtsbeginn in bar.

  2. Die darauf folgenden ersten zwei Unterrichtseinheiten
      gelten als Probezeit und finden ebenfalls ganz unverbindlich,
      ohne Vertrag zum regulären Preis statt (s. Punkt 5.).
      Die Zahlungen erfolgen in bar am selben Tag.

  3. Durch die Unterschrift der Schülerin/ des Schülers bzw. der
      gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters wird die
      Anmeldung zum bindenden Unterrichtsvertrag.

  4. Der Unterricht wird 1 x wöchentlich zu je 60 min. erteilt.

  5.
Preis beim Eingehen eines Vertrags:
      Dieser Preis gilt auch in der vertragslosen Probezeit
      s. Punkt 2.
      ( Das Honorar bezieht sich jeweils auf eine Unterrichtseinheit
      pro Person ).
     
- 60 min. zu 30,- Euro ( 4 x monatlich zu 120,- Euro im Monat )

  6. Der monatliche Betrag ist jeweils in der ersten Woche eines
      Monats fällig. Fängt der Unterricht nicht zum
      Monatsanfang an, so ist der Betrag für den Anfangsmonat
      innerhalb einer Woche oder nach Absprache wöchentlich
      nach Unterrichtsbeginn zu bezahlen. Für nicht geleistete bzw.
      verspätete Zahlungen wird eine Gebühr von 10,- Euro berechnet.

  7. Mit dem Unterricht kann jederzeit begonnen werden.
      Das Unterrichtshonorar wird ab Vertragsbeginn berechnet.

  8. Der Unterricht findet an fest vereinbarten Terminen, d.h.  gleicher Wochentag, gleiche Uhrzeit statt.

  9. Flexibler Unterricht:
      Es ist möglich pro Quartal max. 1 seitens der Schülerin/ des Schülers ausgefallene Unterrichtseinheit nachzuholen.

 10. Urlaub:
      Die erste wegen Urlaub ausgefallene Unterrichtseinheit wird normal bezahlt, für alle weiteren Male entfallen
      50% der Zahlungen.

11. Von der Schülerin/ dem Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten
     (Nichterscheinen, ohne vorher  abzusagen) können weder nachgeleistet noch rückvergütet werden.
     Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, so wird der Unterricht nach- bzw. vorgegeben.
     
12. Das Unterrichtsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Quartal
      (Januar, April, Juli, Oktober) schriftlich gekündigt werden.
      Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Quartal. 


                                                                                                                                                                                                                    

                                Shinap Mallya

 

 

 

 

 

 

 

                                Shinapticator